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| | Grundlagen des Franchise-Rechts |
Im Gegensatz zur Meinung der meisten Franchise-Bewerber gibt es im deutschsprachigen Raum kein
spezifisches Franchise-Gesetz. Hingegen gibt es verschiedene Gesetze, die für das Franchising und andere
vertikale Vertriebssysteme anwendbar sind. Anstelle eines eigenständigen
Franchise-Gesetzes kommen zur Anwendung: - das Wettbewerbsrecht, - das Markenrecht, - das Arbeitsrecht, Bei dem häufig zitierten
europäischen Ehrenkodex der Berufspflichten handelt es sich um einen Leitfaden der "guten Führung", der
von Franchise-Gebern erarbeitet wurde, um die Praxis des Franchising zu regeln, und
der vor Gericht oft als Referenz verwendet wird. In diesem
Kodex wird festgelegt, was die Fachleute im Franchising als "normal" und "ausgewogen" einstufen. Durch das Nichtvorhandensein eines Franchise-Gesetzes stellt der
Franchise-Vertrag das wesentliche Dokument für das Geschäftsverhältnis Franchise-Geber
/ Franchise-Nehmer dar. Während Franchise-Musterverträge vermieden werden
sollten, ist der Einsatz maßgeschneiderter Franchise-Verträge für ein bestimmtes Franchise-System zu
empfehlen. Dadurch werden "Ungenauigkeiten" vermieden, die man zu einem
späteren Zeitpunkt bereuen könnte. Schließlich übernimmt die von der
Europäischen Kommission erarbeitete Europäische Freistellungsverordnung einen immer
größer werdenden Stellenwert im Rechtswesen und wird allmählich zum wichtigsten
Textwerk für das europäische Franchising. Sie ermöglicht die Definition
zugelassener und verbotener Franchise-Klauseln und ist bei Abfassung des Franchise-Vertrages eine unverzichtbare
Grundlage. |
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