Was ist Franchise / Franchising ?
Worin unterscheidet sich Franchising von anderen Vertriebsformen?
Bei der Beurteilung einer Franchise-Vereinbarung ist zuerst festzustellen, ob es sich ihrem Zweck und Inhalt nach tatsächlich um Franchising handelt.
Viele vermeintliche Franchise-Systeme setzen in Wirklichkeit verwandte bzw. gemischte Vertriebsformen ein. So werden vertikale Partnerschaften und Lizenzverhältnisse mit Franchising verwechselt oder Vertragshändler, Agenten, Kommissionäre als Franchise-Nehmer ausgegeben, obgleich sie sich im Grad ihrer Selbstständigkeit und in Haftungsfragen deutlich von diesen unterscheiden. E-Commerce und Internet werden weitere Vertriebsformen generieren, deren rechtliche Einordnung oft noch weiterer Rechtsprechung bedarf.
Dem Deutschen Franchise-Verband (DFV) ist eine übersichtliche
Zusammenstellung der wesentlichen Merkmale des Franchising zu
verdanken:
"Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes
Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines
vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt
einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der
Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung
eines systemkonformen Verhaltens.
Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung, den Franchise-Nehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.
Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information."
(Quelle: Deutscher Franchise-Verband)
Absatzrahmen
Der Absatzrahmen besteht aus einem
dezentralen Absatzsystem und rechtlich selbstständigen Vertriebsstellen.
Leistungsprogramm
Das Leistungsprogramm oder
Franchise-Paket des Franchise-Gebers setzt sich aus der Nutzung von
Schutzrechten, dem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem
Betriebsaufbau und der Ausbildung, der Weiterentwicklung des Systems sowie
seiner laufenden aktiven Unterstützung zusammen. Bei dem Leistungsprogramm des
Franchise-Nehmers handelt es sich um seinen Arbeits-, Kapital- und
Informationseinsatz.
Vertikal-kooperative Organisation
Die
vertikal-kooperative Organisation wird verwirklicht durch eine straffe
Organisation, eine intensive Zusammenarbeit und ein Weisungs- und
Kontrollsystem, immer unter dem Aspekt mit einem selbstständigen
Vertriebspartner verbunden zu sein.
Einheitliches Auftreten
Das einheitliche Auftreten
bezieht sich auf Name, Marke und Zeichen, das einheitliche Erscheinungsbild, die
gemeinsame Strategie und das systemkonforme Verhalten. Der Franchise-Geber nutzt
das ihm zustehende Weisungs- und Kontrollrecht insbesondere zur Wahrung der
Unternehmensidentität.
Rechtliche Selbstständigkeit
Die rechtliche
Selbstständigkeit ist an der unternehmerischen Initiative und dem Auftreten im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erkennen. Die Grenzen der rechtlichen
Selbstständigkeit werden durch die Rechtsprechung in den EG-Mitgliedstaaten
konkretisiert. In Deutschland ist die Regelung der sogenannten
Scheinselbstständigkeit zu beachten.
Vertragliche Dauerschuldverhältnisse
Vertragliche
Dauerschuldverhältnisse beinhalten eine längerfristige Zusammenarbeit, Rechte
und Pflichten des Systemnehmers, Rechte und Pflichten des Systemgebers und einer
Entgeltregelung.
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