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Vorvertragliche Aufklärung im Franchising

• Warum gibt es in manchen Ländern Gesetze zur vorvertraglichen Aufklärung?

  • Der Franchise-Nehmer wählt sein Franchise-System nach den ihm zugänglichen Informationen aus, die meist überwiegend vom Franchise-Geber stammen. Folglich müssen diese Informationen exakt, ehrlich und ausführlich genug sein, um dem Franchise-Nehmer eine Entscheidung in Kenntnis der Sachlage zu ermöglichen.
  • Der Franchise-Nehmer muss vor etwaigen "Träumereien" sowie vor einer Entscheidung ohne ausreichende Grundlage geschützt werden. Außerdem muss vermieden werden, dass dubiose oder naive Anbieter die Franchise-Nehmer zu einer Entscheidung auf der Grundlage falscher, ungenauer oder zu optimistischen Informationen veranlassen wollen.
  • In einigen Ländern gibt es bereits Gesetze zur vorvertraglichen Aufklärung und weitere Ländern planen ein derartiges Gesetz in Anlehnung an amerikanische Gesetze oder das französische Loi Doubin vom 31. Dezember 1989, das seinen Namen dem damals zuständigen frz. Handelminister Doubin verdankt. In den USA ist das dem Franchise-Nehmer durch den Franchise-Geber auszuhändigende Dokument unter der Abkürzung UFOC und in Frankreich unter DIP bekannt.

• Anwendungsbereich

  • Immer mehr Länder orientieren sich am französischen Loi Doubin, das ebenso für Franchise-Nehmer wie für andere Netzwerke zwischen unabhängigen Geschäftspartnern gilt. Damit werden auch jene  "Schlauberger" erfasst, die angeblich kein Franchising betreiben, um Bewerbern vor Unterzeichnung des Franchise-Vertrages diese obligatorischen Informationen nicht zur Verfügung stellen zu müssen.
  • Die Verpflichtung zur vorvertraglichen Information muss oder müsste dann angewendet werden, wenn es sich um einen Geschäftsbetrieb innerhalb eines Franchise-Systems mit einer vollständigen oder teilweisen Verpflichtung zur exklusiven Ausübung der im Franchise-Vertrag erörterten Tätigkeit handelt. Die Rechtssprechung tendiert zu der Ansicht, dass eine zunehmende Zahl von Netzwerken sich nach diesem Gesetz richten muss. Dies erscheint auch vollkommen normal ist, da es um den Schutz des Franchise-Nehmers geht.
  • Bitte erkundigen Sie sich ausführlich über die Gesetzgebung in Ihrem Lande.

• Inhalt eines Dokumentes zur vorvertraglichen Information (hier ein französisches Beispiel)

- Wer ist der Franchise-Geber?

- Wer sind die Geschäftsführer des Franchise-Gebers?

- Die Geschichte und der Ist-Zustand des Franchise-Systems.

- Das Verzeichnis der Franchise-Nehmer.

- Die Austritte aus dem Franchise-System.

- Die finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen.

- Der Status des nationalen Marktes.

- Der Status des lokalen Marktes.

- Nützliche Anlagen: Bilanz, etc.

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