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Die Klauseln des Franchise-Vertrages

Was normalerweise in einem Franchise-Vertrag enthalten ist:

• Wesentliche Klauseln des Franchise-Vertrages

- Um welche Marke oder welches Markenzeichen handelt es sich?

- Einzelheiten über die Registrierung der Franchise-Marke.

- Definition des dem Franchise-Nehmer übermittelten Know-hows.

- Präzisionen zur Übermittlung des Know-hows, der Ausbildung sowie der dem Franchise-Nehmer ausgehändigten Franchise-Handbücher.

- Einzelheiten für eventuelle Gebietsexklusivitäten.


• Anwendung des Franchise-Vertrages

- Verpflichtungen beider Parteien, vor, während und nach dem Franchise-Vertrag.

- Präzisionen über die einzuhaltenden Normen.

- Einzelheiten über eventuelle Exklusivitäten hinsichtlich der Materialdisposition oder der Referenzierung.

- Eventuelle Einschränkungen hinsichtlich der Preispolitik.

- Intuitu personae-Klausel und Zulassung des Nachfolgers. (Der Franchise-Vertrag wird in Funktion der Person des Franchise-Nehmers abgeschlossen und kann in der Regel nicht an einen eventuellen Übernehmer abgetreten werden, ohne die Genehmigung des Franchise-Gebers hierzu eingeholt zu haben.)

- Bestätigung der Unabhängigkeit der beiden Vertragsparteien im Franchising.

- Verschiedene Franchise-Klauseln: Geheimhaltungsklausel, Wettbewerbsklausel, Anbindungsklausel, Klausel über den Verzicht der Ausübung von weiteren Aktivitäten usw.


• Finanzielle Komponenten:

- Eintrittsgebühr.

- Prorata–Gebühren.

- Weitere Vergütungen.

- Beiträge und minimales Werbebudget.


• Werbung & Markenimage:

- Welche Art von Werbung bei der Eröffnung, sowie anschließend beim laufenden Betrieb.

- Auf nationaler und/oder lokaler Ebene.


• Ablauf des Franchise-Vertrages:

- Dauer der Franchise-Vertrages.

- Modalitäten für eine Beendigung des Franchise-Vertrages vor der vereinbarten Laufzeit.

- Modalitäten für die Verlängerung des Franchise-Vertrages.

- Wettbewerbsklausel nach Ablauf des Franchise-Vertrages.

- Vorkaufsrecht.

- Modalitäten für die Abgabe des Geschäftes.

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