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Grundlagen des Franchise-Rechts

Im Gegensatz zur Meinung der meisten Franchise-Bewerber gibt es im deutschsprachigen Raum kein spezifisches Franchise-Gesetz. Hingegen gibt es verschiedene Gesetze, die für das Franchising und andere vertikale Vertriebssysteme anwendbar sind.

Anstelle eines eigenständigen Franchise-Gesetzes kommen zur Anwendung:

- das Wettbewerbsrecht,

- das Markenrecht,

- das Arbeitsrecht,

Bei dem häufig zitierten europäischen Ehrenkodex der Berufspflichten handelt es sich um einen Leitfaden der "guten Führung", der von Franchise-Gebern erarbeitet wurde, um die Praxis des Franchising zu regeln, und der vor Gericht oft als Referenz verwendet wird. In diesem Kodex wird festgelegt, was die Fachleute im Franchising als "normal" und "ausgewogen" einstufen.

Durch das Nichtvorhandensein eines Franchise-Gesetzes stellt der Franchise-Vertrag das wesentliche Dokument für das Geschäftsverhältnis Franchise-Geber / Franchise-Nehmer dar.

Während Franchise-Musterverträge vermieden werden sollten, ist der Einsatz maßgeschneiderter Franchise-Verträge für ein bestimmtes Franchise-System zu empfehlen. Dadurch werden  "Ungenauigkeiten" vermieden, die man zu einem späteren Zeitpunkt bereuen könnte.

Schließlich übernimmt die von der Europäischen Kommission erarbeitete Europäische Freistellungsverordnung einen immer größer werdenden Stellenwert im Rechtswesen und wird allmählich zum wichtigsten Textwerk für das europäische Franchising. Sie ermöglicht die Definition zugelassener und verbotener Franchise-Klauseln und ist bei Abfassung des Franchise-Vertrages eine unverzichtbare Grundlage.

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