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FranchiseKEY Franchise Guide

Franchise Guide

Eintrittsgebühr, Lizenz-Gebühren, etc. im Franchise

Es ist nicht überraschend, dass auch der Franchise-Geber ein finanzielles Interesse verfolgt, wenn er akzeptiert, dass der Franchise-Nehmer ihn kopiert.


• Eintrittsgebühr

Hierbei handelt es sich um die Gegenleistung für die vom Franchise-Geber durchgeführten Investitionen, für die Erstellung, das Testen des Konzeptes sowie die mögliche Nutzung des Konzeptes durch den Franchise-Nehmer. Die Kosten der Ausbildung und der Unterstützung durch den Franchise-Geber können inbegriffen sein oder auch separat in Rechnung gestellt werden.

• Markengebühr

Gegenleistung für die Verwendung eines Markenzeichens, einer Marke. Oftmals ein Prozentsatz der Umsatzzahlen, jedoch kann es sich hierbei ebenso um eine Pauschale handeln.


• Servicegebühr

Dieser Prozentsatz oder dieser Pauschale vergüten die verschiedenen Unterstützungsleistungen, die der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer bietet, Unterstützung, Ausbildung, Einkaufszentrale... Häufig ist die Servicegebühr bereits in der Markengebühr - auch "Prorata-Gebühr", "running fee" oder "on going fee" genannt - enthalten.


• Prorata-Gebühr oder Franchise-Gebühr

In häufigen Fällen werden die Markengebühr und die Servicegebühr in einer nicht aufgeschlüsselten Gebühr zusammengefasst: Prorata-Gebühr oder Franchise-Gebühr.


• Werbegebühr

Die Addition dieser Prozentsätze oder Pauschalbeträge aller Franchise-Nehmer ermöglicht einen größeren finanziellen Einsatz sowie die Durchführung von leistungsstärkeren und besser ausgehandelten Aktionen, die folglich effizienter für die Entwicklung der Geschäftstätigkeit jedes einzelnen Mitgliedes sind.


• Marge bei den Einkäufen:

Bestimmte Franchise-Geber sind Hersteller oder Lieferanten von Produkten, die sie an die Franchise-Nehmer vertreiben. Folglich verfügen sie über eine Marge.


• Rückvergütungen zum Jahresabschluss und verbleibende Margen:

Wenn es sich beim Franchise-Geber um eine Einkaufs- oder Listungszentrale handelt, zahlen die Lieferanten teilweise Rückvergütungen zum Jahresabschluss oder Provisionen, die eine Senkung der Prorata–Gebühren ermöglichen. Es ist wünschenswert und in manchen Ländern sogar rechtlich zwingend, dass die Franchise-Nehmer darüber vom Franchise-Geber in Kenntnis gesetzt werden.

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